Montag, 5. März 2018






























"Seit dem 1. März 2018 gilt das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft: Es schafft übersichtliche und einfach verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter."


https://www.bmbf.de/de/neues-urheberrechtsgesetz-fuer-die-wissenschaft-4431.html
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Das Kernstück des Gesetzes sind insgesamt sechs Schrankenregelungen.





§ 60a UrhG erlaubt es, für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen und Hochschulen) grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes zu nutzen.


§ 60b UrhG erleichtert die Herstellung von Unterrichts- und Lehrmedien.


§ 60c UrhG gestattet, für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes zu nutzen; für die eigene wissenschaftliche Forschung wird die Vervielfältigung von 75% eines Werkes erlaubt.


§ 60d UrhG regelt erstmals das sogenannte Text- und Data Mining. Dies ist eine Forschungsmethode, bei der großer Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Tonaufnahmen) automatisiert ausgewertet werden.




...






























Und ...

... es geht weiter mit der Lernumgebung, KI-Szenarien und ersten Anmutungen von KMU-Strukturen! Gefreut habe ich mich heute sehr über das er...