"Selbst abzüglich der Kenntnisse, die wir heute von der Täterschaft des NSU haben, ist die vorgetragene Behauptung, dass „keine Hinweise“ auf Rechtsterrorismus vorlagen, heute genauso falsch wie damals. So meldete sich nicht nur New Scotland Yard bei der Kölner Polizei und wies auf Parallelen zur Anschlagsserie des britischen Neonazis David Copeland 1999 in London hin. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schickte bereits im Juli 2004 ein Dossier an den NRW-VS, in dem es hieß: „Der Anschlag in Köln erinnert wegen der Verwendung einer Nagelbombe und des Tatortes in einem vorwiegend von Ausländern bewohnten Stadtteil“ an die Londoner Copeland-Anschläge. Das Dossier enthielt auch Informationen zu Combat 18. Sämtliche befragten Polizisten – inklusive Ermittlungsleiter Markus Weber, dem telefonischer Kontakt mit dem Verfassungsschutz nachgewiesen wurde – sagten vor dem PUA aus, von diesem Dossier keine Kenntnis zu haben. Der PUA muss nun klären, ob der NRW-Verfassungsschutz der Kölner Polizei dieses entscheidende Dossier vorenthalten hat."
Samstag, 11. Juni 2016
"Selbst abzüglich der Kenntnisse, die wir heute von der Täterschaft des NSU haben, ist die vorgetragene Behauptung, dass „keine Hinweise“ auf Rechtsterrorismus vorlagen, heute genauso falsch wie damals. So meldete sich nicht nur New Scotland Yard bei der Kölner Polizei und wies auf Parallelen zur Anschlagsserie des britischen Neonazis David Copeland 1999 in London hin. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schickte bereits im Juli 2004 ein Dossier an den NRW-VS, in dem es hieß: „Der Anschlag in Köln erinnert wegen der Verwendung einer Nagelbombe und des Tatortes in einem vorwiegend von Ausländern bewohnten Stadtteil“ an die Londoner Copeland-Anschläge. Das Dossier enthielt auch Informationen zu Combat 18. Sämtliche befragten Polizisten – inklusive Ermittlungsleiter Markus Weber, dem telefonischer Kontakt mit dem Verfassungsschutz nachgewiesen wurde – sagten vor dem PUA aus, von diesem Dossier keine Kenntnis zu haben. Der PUA muss nun klären, ob der NRW-Verfassungsschutz der Kölner Polizei dieses entscheidende Dossier vorenthalten hat."
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