Ungarn - Ab 15. September:
"Beginn der neuen Zeitrechnung"
Hier sei nun nochmal kurz zusammengefasst, welche Regelungen ab 15. September (dem "Ende der Gnadenfrist" - János Lázár; dem "Beginn der neuen Zeitrechnung" - Orbán) im Falle eines "Flüchtlingsnotstands" (und der wird im Laufe des Tages ausgerufen), gelten.
* Einreise nach Ungarn nur an Grenzübergängen oder Registrierungsstellen
* Bei Stellung eines Asylantrags Internierung unmittelbar an der Grenze
* Grenzübertritt anderswo oder Verlassen des Lagers gelten als Straftat und werden mit 1-4 Jahren Freiheitsentzug belangt sowie der Asylantrag wird sofort abgewiesen
* Abgelehnte Asylwerber oder Personen ohne jede Aussicht auf positiven Asylbescheid werden sofort abgewiesen oder abgeschoben (Flüchtlinge, die über sichere Länder einreisen, werden ebenso abgewiesen; also alle)
* Personen, die "illegalen" Flüchtlingen helfen (Quartier, Transport usw.) gelten als Schlepper und werden mit bis zu 4 Jahren Haft bestraft. Zur Feststellung dieser "Tatbestände" kann die Polizei eigenmächtig Häuser und Wohnungen, Privatgrundstücke durchsuchen.
* Verteiler von Spenden brauchen einen Gewerbeschein
Das ungarische Heer ist vor Ort, um die amtshandelnden Polizisten zu schützen und kann in begründetem Fall von der Waffe Gebrauch machen. Inwiefern auch scharfe Munition ausgegeben wird, ist nicht bekannt.