Herr Wüppesahl, in der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten zu den Vorgängen um die verhinderte Demonstration vor der Roten Flora sprechen Sie von einem Desaster für Polizei und Rechtsstaat. Wieso?
Thomas Wüppesahl: Für die Polizei ist es ein Desaster, weil sie es nicht geschafft hat, für Recht und Ordnung zu sorgen – auch in den eigenen Reihen. Der Einsatz hat zu Ergebnissen geführt, die es nicht zulassen, ihn als erfolgreich zu bezeichnen. Das sieht man an den Verletztenzahlen auf beiden Seiten, den psychischen Folgen für die Betroffenen und der Anzahl der Sachbeschädigungen. Das rechtsstaatliche Desaster sehen wir jetzt: Die Extensität, mit der die Gefahrenzone ausgesprochen ist, lässt einen kaum noch glauben, dass es sich um die Bundesrepublik handelt, in der ich 1971 Polizist geworden bin. Diese Zone ist rechts- und verfassungswidrig erklärt.
Dort wurde das Desaster des Rechtsstaates fortgesetzt. Innensenator Michael Neumann (SPD) hat zum Stichwort Gefahrenzone zweimal gesagt, Gesetze seien dazu da, Freiheitsrechte einzuschränken. Das sagt der Landesverfassungsminister! Das ist staatsrechtlich gravierender Unsinn. Schockierend war auch der der Auftritt von Peter Born, Gesamteinsatzleiter am 21. Dezember. Er sprach von 168 verletzten Beamten, ohne die verletzten Demonstranten auch nur zu erwähnen. Erst auf Nachfrage sagte er, bekannt seien ihm zwei. Das ist nur noch absurd. Ich weiß von einem Arzt, dass die Polizei in die Krankenhäuser gefahren ist, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen, nichts über die Verletzten und ihre Wahrnehmung des Geschehens mitzuteilen. Dabei waren die Verletzungen der Demonstranten deutlich gravierender als die der Polizisten. Und der Innensenator stellt sich grundsätzlich hinter diese Vorgehensweisen der Polizei.
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Und ein Kommentar zu den kritischen Anmerkungen über den Lebenslauf von Thomas Wüppesahl: "Hab auch gegoogelt und lese da, dass Herr Wüppesahl Polizist und Bundestagsabgeordneter war und lese auch etwas von einem fingierten Raubüberfall mit einer "unbrauchbar gemachten Pistole und einem Messer aus Polizeibeständen", um einen Spitzel zu entlarven. Das hört sich alles sehr abenteuerlich an, aber muss man daraus dann einen "versuchten Raubmord" machen? Man hatte auch vorher schon versucht, ihn zu kriminalisieren - allerdings ohne Erfolg."
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