Dienstag, 21. Mai 2013






















"Sant’Anna di Stazzema wurde zum Teil wieder aufgebaut. Das Massaker wurde lange totgeschwiegen und von Italiens Justiz nicht verfolgt. Der Grund für die Geheimhaltung war der Kalte Krieg. Die Akten über den Vorfall wurden bis 1994 in einem versiegelten, mit der Tür zur Wand gestellten Schrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militärstaatsanwaltschaft in Rom, der auch unter der Bezeichnung „Schrank der Schande“ bekannt war, versteckt.[5][6] So blieben die Täter fast 60 Jahre unbehelligt. Erst in den 1990er Jahren wurden auf Grundlage dieser Funde den Angeklagten Schönenberg, Sommer, Sonntag und sieben weiteren Verbrechern im April 2004 vor dem Militärgericht von La Spezia (Italien) der Prozess gemacht."






"Mitte April war in Italien jedoch Hoffnung aufgekeimt. Im Auftrag des letzten Überlebenden des deutschen Massakers, dem 78-jährigen Enrico Pieri, der sich als Zehnjähriger in einer Mauernische vor den SS-Schergen versteckte, hatte der Kölner Historiker Carlo Gentile ein offizielles Gutachten angefertigt, in dem er den Stuttgarter Strafverfolgern schwere Fehler vorwarf - und die Wiederaufnahme der Ermittlungen forderte. Wichtige Dokumente und Zeugenaussagen, so Gentile in seinem Gutachten, seien den Ermittlern entweder "überhaupt nicht bekannt" gewesen oder nicht hinzugezogen worden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft "deutliche Fehler hinsichtlich der historischen Daten" gemacht und keine "Rücksicht auf die Topografie und auf den zeitlichen Ablauf" des Massakers genommen.
Doch am Dienstag hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Beschwerde Pieris zurückgewiesen: Die Überprüfung der "umfangreichen Ermittlungsakten" habe zwar ergeben, so die Strafverfolger, dass im Zuge des Massakers von Sant'Anna di Stazzema "fraglos auch Verbrechen des Mordes begangen" worden seien. Den "noch lebenden Beschuldigten" könne aber nach wie vor "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, ... selbst Verbrechen des Mordes begangen oder dazu eine noch verfolgbare Hilfe geleistet zu haben". Daher sei die "Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart" nicht zu beanstanden.
Selbst die Rechtskonstruktion, die das Landgericht München 2011 im Urteil gegen den niederen SS-Wärter aus dem Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, angewandt hatte, könne nicht greifen, erklären die Stuttgarter Strafverfolger."








Dazu: Buch:
Carlo Gentile, Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg


"Der Historiker Carlo Gentile wirft Bernhard Häußler schwere Ermittlungsfehler vor. Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt hatte das Verfahren gegen die Beschuldigten des SS-Massakers in Sant'Anna die Stazzema 2012 eingestellt. Jetzt muss die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden, ob es dabei bleibt."
























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