Samstag, 19. September 2015




















"Sie ist schon über 60 Jahre alt, gestritten wird in Europa aber nach wie vor um sie: Die 1951 von der Uno beschlossene Genfer Flüchtlingskonvention ist vor allem den neuen nationalistischen Bewegungen ein Dorn im Auge




... Auch der derzeit gängige Begriff "Kriegsflüchtling" ist, asylrechtlich betrachtet, verwirrend, denn laut klassischer Lesart der Konvention ist Flucht vor Kriegshandlungen kein Asylgrund. Hier bietet in der EU eine Richtlinie "subsidiären Schutz". Dass viele Syrer und Iraker in Europa dennoch Asyl bekommen, hängt damit zusammen, dass im Verfahren ihre Religion, politische Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe im Vordergrund steht.
Als Angehörige "sozialer Gruppen" erhalten in vielen Staaten Europas auch Homosexuelle und Frauen wegen Verfolgung Schutz – auf Grundlage einzelstaatlicher Regelungen."




Ein Detail - Das Badeverbot für Frauen, ebenfalls hier erwähnt - "Da Frauen oft mit kleinen Kindern reisen würden, sei die Flucht mit größeren Strapazen verbunden, sagt Schöffl. "Unterschätzt wird auch, dass Frauen in vielen Ländern nicht schwimmen können", sagt sie. Da die Fluchtrouten über das Mittelmeer verlaufen, würde die Gefahr zu ertrinken für Frauen noch höher sein. "In Afghanistan dürfen Frauen nicht baden, meine Tochter hat sich auf dem Boot an mich geklammert", sagt Zainab. In Traiskirchen habe ihre Tochter oft Albträume vom Wasser gehabt."




Video: In diesem Fall war es sogar für alle bitter notwendig, dass ein Teil der Flüchtlinge erst einmal von Bord sprang. (Via)






















Freitag

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