Sonntag, 14. September 2014





















(Update: Link korrigiert. Sorry!) Weiterleitung: Objekt Klingelpützpark (PDF-Dokument) - Wieder einmal. Gut, dass wenigstens der Untergrund in Köln so vielfältig ist. Und Köln im Kessel liegt. Oder was war noch der Name für die Kölner Tiefebene, 40 Meter unter dem Meeresspiegel?
Zitat: "Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Köln, den 14. August 2014 Der Oberbürgermeister, in Vertretung gez. Ute Berg, Beigeordnete".
Zitat: "Sehr geehrte Freunde des Klingelpützparks, der Bebauungsplanentwurf zur Klingelpützparkbebauung wird "nachgebessert": Gebäude sollen noch höher ausfallen und auf dem künftigen, im Park gelegenen Schulhof soll künftig keine Vegetation mehr zu sehen sein. Der Klingelpützpark soll so optisch dem Schulbereich zugeschlagen werden. Bedenken hierzu können Sie bis zum 18.9. an die Stadt richten!"
























Fortuna

Why not again  - Warum nicht wieder?